Ob als Baby, Kind oder Erwachsener: Mit der Taufe wird ein Mensch der Liebe Gottes anvertraut, es wird ihm Gottes Segen zugesprochen und er wird in die Gemeinschaft der ganzen Christenheit aufgenommen.
Diese Zusage gilt für das ganze Leben. Deshalb bleibt die Taufe auch bei einem Wechsel der Konfession oder dem Austritt aus der Kirche gültig. Und folglich wird bei einem Wiedereintritt in die Evangelisch-Lutherische Kirche nicht noch einmal getauft.
Im Auftrag Jesu tauft die evangelische Kirche durch dreimaliges Begießen mit Wasser im Namen des Vater, des Sohnes und des Heiligen Geistes. Zur Taufe gehört der Glaube an den dreieinigen Gott. Wenn ein Kind getauft wird, übernehmen die Eltern die Verantwortung der Erziehung im christlichen Glauben. Die Paten vertreten die Gemeinde und sollen den Eltern bei ihrer Aufgabe helfen.
Sprechen Sie frühzeitig mit uns!
Wenn Sie Ihr Kind oder sich selbst taufen lassen wollen, melden Sie sich möglichst bald in Ihrem Pfarramt und vereinbaren einen Tauftermin sowie einen Termin für das Taufgespräch.
Wir feiern Taufen im Hauptgottesdienst oder in Taufgottesdiensten nach dem Sonntagsgottesdienst.
Taufspruch
Der Taufspruch ist ein Vers aus der Bibel, der den Getauften / die Getaufte wie ein Motto in seinem / ihrem Leben begleiten soll. Er kann Gottvertrauen, eine Ermutigung, einen Zuspruch oder Dank ausdrücken. Ideen finden Sie z.B. auf taufspruch.de im Internet.
Patenamt
Die Patin / der Pate trägt Mitverantwortung für die religiöse Erziehung des Kindes.
Patin oder Pate darf sein, wer der evangelischen Kirche angehört und zum Abendmahl zugelassen ist, d.h. in der Regel: Wer getauft und konfirmiert ist.
Patin oder Pate darf auch sein, wer Mitglied einer der Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) ist, also auch Mitglieder der katholischen Kirche